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Up-and-out-Optionsscheine
Up-and-out-Optionsscheine zählen zur Produktgattung der Barrier-Optionsscheine. Das Wesensmerkmal von Barrier-Optionsscheinen liegt darin, dass das enthaltene Optionsrecht entweder erst während der Laufzeit aktiviert werden muss oder während der Laufzeit wertlos verfallen kann.
Die Konstruktion, bei der das Optionsrecht während der Laufzeit wertlos verfallen kann, bezeichnet man als Knock-out-Option. Diese Art von Option ist somit in einen Up-and-out-Optionsschein eingebettet. Der wertlose Verfall der enthaltenen Knock-out-Option wird durch das Erreichen eines bestimmten Schwellenkurses, der sogenannten Barriere, des Basiswertes bedingt.
Es gibt insgesamt zwei mögliche Formen von Up-and-out-Optionsscheinen: Up-and-out-Call und Up-and-out-Put. Sofern die Barriere, anders als bei den Up-and-out-Optionsscheinen nicht oberhalb, sondern unterhalb des Basiswertes liegt, handelt es sich um – ansonsten wesensgleiche – Down-and-out-Optionsscheine. Wir informieren Sich auch über Fonds.
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